Der Kurs wendet sich an diejenigen Studenten, die von ihrem Studium mehr erwarten als die Vermittlung examensrelevanten Wissens, die einen Blick riskieren wollen auf das historische Potential grundlegender Prinzipien unserer Rechtsordnung.
Zahlreiche Begriffe und Probleme des geltenden Rechts, vor allem des BGB, werden in der Juristensprache nach wie vor mit lateinischen Worten und Sätzen bezeichnet. Dies erleichtert insbesondere die Verständigung mit ausländischen Juristen, namentlich aus dem romanischen Rechtskreis. Häufig bringt die lateinische Formulierung klassische Regelungsprobleme pointiert zum Ausdruck. Die entsprechenden Lösungsmechanismen zu verstehen, setzt präzise sprachliche Reflexion voraus. Die lateinische Rechtssprache führt hier oftmals weiter als die deutsche. Der Kurs will (auch in Abhängigkeit von den Kenntnissen der Teilnehmer) solche Rechtsprobleme und ihre sprachlichen Grundlagen diskutieren. Die Teilnehmer haben Gelegenheit, eigene Gestaltungsvorschläge einzubringen.
Durch den Kurs werden die gemäß § 3 I 2 der Promotionsordnung erwarteten lateinischen Sprachkenntnisse erworben. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten darüber hinaus einen Nachweis der fachspezifischen Fremdsprachenkompetenz gem. § 7 I Nr. 3 JAG.
Zur Vorbereitung wird empfohlen:
Jochen Bruß, Lateinische Rechtsbegriffe, 2. Aufl. 1999, 12,68 €; Johanna Filip-Fröschl / Peter Mader, Latein in der Rechtssprache, 3. Aufl. 1999, 15,99 €.