Der Kurs wendet sich an Studenten, die einen Blick riskieren wollen auf das historische Potential grundlegender Prinzipien unserer Rechtsordnung.
Zahlreiche Begriffe und Probleme des geltenden Rechts, vor allem des BGB, werden in der Juristensprache nach wie vor mit lateinischen Worten und Sätzen bezeichnet. Dies erleichtert insbesondere die Verständigung mit ausländischen Juristen, namentlich aus dem romanischen Rechtskreis. Häufig bringt die lateinische Formulierung klassische Regelungsprobleme pointiert zum Ausdruck. Die entsprechenden Lösungsmechanismen zu verstehen, setzt präzise sprachliche Reflexion voraus. Die lateinische Rechtssprache führt hier oftmals weiter als die deutsche.
In der Veranstaltung werden (auch in Abhängigkeit von den Kenntnissen der Teilnehmer) solche Rechtsprobleme und ihre sprachlichen Grundlagen vorgestellt und diskutiert. Die Teilnehmer haben Gelegenheit, eigene Gestaltungsvorschläge einzubringen.
Mit der Teilnahme werden die gemäß § 3 I 2 der Promotionsordnung erwarteten lateinischen Sprachkenntnisse erworben. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten darüber hinaus einen Nachweis der fachspezifischen Fremdsprachenkompetenz gem. § 7 I Nr. 3 JAG.
Zur Vorbereitung wird empfohlen: Detlef Liebs, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, 7. vollst. überarbeit. u. verb. Aufl., München 2007; Johanna Filip-Fröschl, Peter Mader, Latein in der Rechtssprache, 4. aktualisierte. Aufl., Wien 2014; Jochen Bruß, Lateinische Rechtsbegriffe, 2. Aufl., Freiburg 1999.
Vorlesungsmaterialien: